Lizenzvereinbarung

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR DIETRICH-DATENTECHNIK-SOFTWARE
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("End-User License Agreement" oder "EULA") gilt für alle Personalplaner-Versionen, einschließlich aller Zusatz- und Hilfsprogramme wie den Personalplaner Tools, dem Planungsmanager und den Zeiterfassungsmodulen von Dietrich Datentechnik ("Softwareprodukt" oder "Software"). Das Softwareprodukt beinhaltet Computersoftware, die dazugehörigen Medien, gedruckten Materialien und "online-" oder elektronische Dokumentation. Bitte lesen Sie dieses EULA sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren, kopieren oder anderweitig benutzen.

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("End-User License Agreement" / "EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen ("Kunde", "Anwender" oder "Sie") - entweder als natürlicher oder juristischer Person - und Frank Dietrich Datentechnik, 14165 Berlin ("Dietrich Datentechnik"). Indem Sie die Option "Ich nehme die Vereinbarung an" auswählen, die Software installieren, kopieren oder anderweitig benutzen, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses EULAs nicht zustimmen, setzen Sie sich mit Ihrem Lieferanten in Verbindung, um zu erfahren, wie Sie die unbenutzte Software gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben können.

  1. Gewährung einer nicht-exklusiven, beschränkten Nutzungslizenz
    Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich im Rahmen dieses EULA gewährt werden, liegen bei Dietrich Datentechnik. Vorausgesetzt, Sie haben die allfälligen Gebühren bezahlt, die Software bei Dietrich Datentechnik registriert und verhalten sich gemäß dieses EULAs, gewährt Ihnen Dietrich Datentechnik folgende nicht-exklusiven, nicht-übertragbaren, beschränkten Rechte:
    Sie dürfen die Software auf einem einzelnen Computer installieren und benutzen. Alternativ dürfen Sie die Software auf einem Computer-Netzwerk installieren und benutzen, vorausgesetzt, dass jeder einzelne, der auf die Software über das Netzwerk zugreift über eine eigene lizenzierte Kopie der Software verfügt.
    Sie dürfen die Software auf einem zweiten Computer installieren, wenn sichergestellt ist, dass zu einem Zeitpunkt jeweils nur eine Kopie in Benutzung ist. Eine Lizenz der Software darf nicht von mehreren Benutzern geteilt oder gleichzeitig an verschiedenen Computern genutzt werden.
    Sie sind berechtigt, eine einzige Sicherungskopie der Software herzustellen. Sie sind nur berechtigt, die Sicherungskopie zu Archivierungszwecken zu benutzen.
    Die Software wird als eine Einheit lizenziert. Sie sind nicht berechtigt einzelne Komponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen.
    Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Es sei denn und nur soweit die vorgenannten Beschränkungen nicht ausdrücklich durch das anwendbare Recht außer Kraft gesetzt werden.
    Ihnen steht nicht das Recht zu, den Quellcode der Software zu verlangen oder das Softwareprodukt abweichend von den oben gemachten Bestimmungen zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu vertreiben.
    Sie sind nicht berechtigt die Software zu vermieten, zu verleihen oder zu verleasen.
    Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige Softwareprodukt (einschließlich aller Komponenten, der Medien und des gedruckten Materials, aller Updates dieses EULAs), und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieses EULAs zu. Sofern die Software ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen des Softwareproduktes umfassen.
  2. Lizenzschlüssel
    Mit der Registrierung der Software bei Dietrich Datentechnik erhalten Sie einen Lizenzschlüssel. Mit diesem Lizenzschlüssel wird die Software für die Benutzung für einen beschränkten Zeitraum ("Testversion") oder auf Dauer freigeschaltet.
    Ohne einen gültigen Lizenzschlüssel darf die Software nicht benutzt werden.
    Der Lizenzschlüssel darf nicht verändert oder in sonst einer Form manipuliert werden.
    Mit der Registrierung versichern Sie die Richtigkeit der gemachten Angaben und stimmen einer Speicherung dieser Daten durch Dietrich Datentechnik zu. Ferner gestatten Sie Dietrich Datentechnik die gelegentliche Zusendung von E-Mails mit Nachrichten zu Produktaktualisierungen und Angeboten. Dietrich Datentechnik versichert, die gemachten Angaben vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, haftet jedoch nicht für Diebstahl und/oder Missbrauch dieser Informationen.
  3. Garantie und Produkthaftung
    Die Software wurde mit großer Sorgfalt erstellt und getestet. Für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Erhalt und Registrierung des Softwareproduktes garantiert Ihnen Dietrich Datentechnik eine grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Software entsprechend der Softwarebeschreibung. Weitere Garantien werden nicht gewährleistet. Insbesondere wird keine Garantie dafür übernommen, dass das Softwareprodukt vollkommen fehlerfrei und auf allen Computern gleichermaßen lauffähig ist. Für Unverträglichkeiten mit Hardwarekomponenten oder anderen Softwareprodukten oder deren Komponenten wird keinerlei Haftung übernommen.
    Die Software wird Ihnen zur Verfügung gestellt wie sie ist ("as is") ohne jede Garantie, weder direkter noch indirekter Natur, für die Verkehrsfähigkeit oder die Brauchbarkeit für Ihre Belange. Das gesamte Risiko, das aus der Benutzung der Software entsteht liegt bei Ihnen.
    Soweit gesetzlich zulässig, sind Dietrich Datentechnik oder dessen Lieferanten und Vertriebspartner in keinem Fall haftbar für irgendwelche Folge-, zufälligen, indirekten oder anderen Schäden welcher Art auch immer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Vermögensschäden), die aus der Verwendung oder der Unmöglichkeit der Verwendung des Softwareproduktes oder nicht zur Verfügung gestellten Supportleistungen resultieren, selbst wenn Dietrich Datentechnik auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist. Die gesamte Haftung ist in allen Fällen beschränkt auf den tatsächlich für die Software gezahlten Preis.
  4. Kündigung und Vertragsende
    Dieses EULA bleibt in Kraft bis es beendet wird. Wird die Software als Testversion registriert, endet das Nutzungsrecht mit Ablauf des Testzeitraumes.
    Ihre Lizenz erlischt automatisch, wenn Sie gegen die Bedingungen dieses EULAs verstoßen oder die anstehenden Lizenz- und andere Gebühren nicht vollständig bezahlen. Die Lizenz erlischt auch dann, wenn bei der Produktregistrierung vorsätzlich oder fahrlässig Falschangaben gemacht wurden.
    Mit Vertragsende müssen Sie je nach Wunsch von Dietrich Datentechnik alle Kopien der Software und Dokumentation entweder zu Dietrich Datentechnik zurücksenden oder zerstören.
    Von Ihrer Seite aus kann dieses EULA jederzeit beendet werden, indem Sie alle Kopien der Software zerstören, von den Festplatten entfernen, den Gebrauch der Software und der Dokumentation einstellen und Dietrich Datentechnik darüber, dass dieses geschehen ist, einen ausreichenden Beweis zukommen lassen.
    Die Garantien und Ausschlüsse des Abschnitts 3 ("Garantie und Produkthaftung") gelten auch über die Dauer Ihres Nutzungsrechts an der Software hinaus.
  5. Demo-, Evaluierungs- oder Testversion
    Wenn Sie die Software bei Dietrich Datentechnik als Testversion ("Demoversion" oder "Evaluierungsversion") registrieren, endet Ihre Nutzungslizenz mit Ablauf des Testzeitraumes ("Probezeit"). Die Testversion dient ausschließlich der Erprobung der Software, um zu entscheiden, ob Sie eine weitergehende Lizenz erwerben möchten. Mit der Registrierung der Software als Testversion akzeptieren Sie, dass es sich dabei um eine Version zu Test- bzw. Demonstrationszwecken handelt, die auch, aber nicht ausschließlich, in bezug auf Geschwindigkeit, Leistungsfähigkeit und Umfang eingeschränkt sein kann.
    Darüber hinaus gelten die Bestimmungen dieses EULAs auch für die Benutzung der Testversion.
  6. Upgrades
    Wenn Dietrich Datentechnik die Software als ein Erweiterungsprodukt eines Softwareprodukts bezeichnet ("Upgrade"), dürfen Sie die Software nur dann benutzen, wenn Sie gleichzeitig ein lizenzierter Benutzer des Basisproduktes sind. Wenn nicht anderweitig erlaubt, dürfen Erweiterungs- und Basisprodukt nicht getrennt werden oder getrennt weitergegeben werden.
    Dietrich Datentechnik hat das alleinige und ausschließliche Recht, die Verfahrensweise und Preisgestaltung bezüglich Updates, Upgrades und Softwareausweitungen ("Enhancements") zu bestimmen.
  7. Copyright und Warenzeichen
    Das Softwareprodukt wird durch internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt.
    Das Eigentum und Urheberrecht des Softwareproduktes einschließlich aller Nutzungs- und Verwertungsrechte liegt bei Dietrich Datentechnik inklusive aber nicht beschränkt auf ©1997-2017 Frank Dietrich Datentechnik. Das Erstellen unerlaubter Kopien ist gesetzlich verboten. Kein Teil der Software oder der Dokumentation darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis reproduziert, übertragen, umgeschrieben oder in eine human- oder Computersprache übersetzt werden.
    WINDOWS®, WINDOWS 95®, WINDOWS 98®, WINDOWS NT®, Windows XP®, Windows Vista®, Windows 7®, Windows 8®, Windows 10®, WINDOWS 2000®, WINDOWS 2003® und WINDOWS 2008® sowie Internet-Explorer® und Outlook® sind registrierte Warenzeichen der Microsoft Corporation. Sofern diese und andere Warenzeichen in der Software erwähnt werden, dienen sie lediglich der Illustration. Die Rechte liegen jedem Fall bei den entsprechenden Gesellschaften.
  8. Produktunterstützung
    Dietrich Datentechnik gewährt kostenfreie Produktunterstützung ("Support") per E-Mail in "normalem Umfang" (Zehn Anfragen) bei Installation und Anwendung der Software, vorausgesetzt der Anwender beherrscht einen sicheren Umgang mit dem Betriebssystem und ist für den Umgang mit derartiger Software ausreichend qualifiziert. Darüber hinausgehende Unterstützung insbesondere (aber nicht ausschließlich) per Telefon, Telefax oder persönlich vor Ort kann von Dietrich Datentechnik berechnet werden. Ebenso können Anfragen kostenpflichtig werden, die über den normalen Anwendungsbereich der Software hinausgehen und/oder deren Bearbeitung einen erhöhten Support-Aufwand erfordern.
    Die Entscheidung darüber, ob eine Produktunterstützung kostenpflichtig ist oder nicht liegt allein bei Dietrich Datentechnik.
  9. Allgemeine Bestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein, führt dies nicht zur Rechtsunwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt erhalten.