Die Planung von Urlaub

Die Urlaubsplanung ist immer etwas problematisch. Der Arbeitnehmer kann nicht genug davon bekommen und der Arbeitgeber möchte nicht wirklich damit "rausrücken". Erschwerend kommt hinzu, dass es nicht nur die eine richtige Methode der Urlaubsermittlung und -bewertung, sondern mehrere mögliche Ansätze gibt.

In vorangegangenen Versionen des Personalplaners haben wir den Urlaub über die Arbeitsstunden abgebildet. Ein Urlaubstag entspricht demnach der Zeit Wochenarbeitszeit / Anzahl der Arbeitstage. Wird von Montag bis einschließlich Samstag gearbeitet, entsprechen nach diesem Ansatz bei einem Mitarbeiter mit 36 Sollwochenstunden sechs Arbeitsstunden einem Urlaubstag (36/ 6 = 6).

Werden so sechs Tage mit einem Zeitwert von sechs Stunden geplant, stimmen sowohl der Wochensaldo als auch die Anzahl der Urlaubstage. Schwierig wird es mit diesem System nur dann, wenn ein Mitarbeiter seine Wochenarbeitszeit auf wenige Tage der Woche verteilt (mit jeweils hoher Stundenintensität) und keine volle Woche Urlaub nimmt.

Um diese Problematik zu beseitigen haben wir das gesamte Urlaubsplanungssystem verfeinert und erweitert. Arbeitszeit- und Urlaubswerte werden zwar nach wie vor über eine Planung abgedeckt, aber sie werden jetzt intern vollkommen getrennt geführt und behandelt - wir messen jetzt mit zweierlei Maß.
So hat jeder Zeitbalken einen Zeitwert in Stunden und Minuten und gleichzeitig, wenn es sich um einen Urlaubsbalken handelt, einen Urlaubswert, der in Tagen gerechnet wird.

So kann ein Termin einen Zeitwert und keinen Urlaubswert haben und auch der umgekehrte Fall ist möglich.

Mit dem erweiterten Urlaubsassistenten können Sie die Wochenarbeitszeit nach der Formel Arbeitszeit / Arbeitstage oder auch entsprechend einem hinterlegten Individualdienstplan auf die Wochentage verteilen. Es werden dann die Stunden angerechnet, die der Mitarbeiter normalerweise am Tage X arbeiten würde.

Und auch den Urlaub können Sie entweder fortlaufend auf die Wochentage verteilen oder nur auf die Tage an denen der Mitarbeiter laut Dienstplan gearbeitet hätte.

Was hier die richtige Wahl ist, hängt auch von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ab. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Planung von Urlaub